Spezialisierte Beschulung
Wenn das Verhalten eines Schülers/einer Schülerin auf eine emotionale Notlage hinweist und/oder eine Schulsituation als besonders ungeeignet für die Bedürfnisse eines Schülers/einer Schülerin erlebt und wahrgenommen wird, sowohl von der Schulgemeinschaft als auch von der Familie, kann es notwendig und empfehlenswert sein, einen Aufenthalt in einer spezialisierten Lernumgebung in Betracht zu ziehen.
In den pädagogischen Schulstrukturen des CDSE werden spezifische Lernaktivitäten von einem multi-professionellen Team angeboten, die an die Bedürfnisse und die Entwicklung der sozio-emotionalen Fähigkeiten des Schülers/der Schülerin angepasst sind und ihnen somit zu einer positiven Schulerfahrung verhelfen.
Eine zeitweilige Beschulung im Rahmen des CDSE kann Kinder und Jugendliche nach einer längeren Therapie oder einem Krankenhausaufenthalt auf die Wiedereingliederung in die Regelschule vorbereiten. In einem geschützten Rahmen kann die Schülerin/der Schüler emotionale Stabilität erlangen, soziale Beziehungen wieder aufnehmen, den verpassten Lernstoff nachholen und einen angepassten Lernrhythmus erlangen, der es ihr/ihm ermöglicht, ihre/seine schulische Karriere wieder aufzunehmen.
In dieser Phase ist die enge Zusammenarbeit mit der Herkunftsschule oder der zukünftigen Schule der Schülerin/des Schülers unerlässlich.
Das CDSE bietet eine zeitlich begrenzte spezialisierte Beschulung in einem angepassten Lernsetting auf nationaler Ebene an:
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Annexe Junglinster: Eine spezialisierte, zeitlich befristete Beschulung zur schulischen und beruflichen Orientierung und Wiedereingliederung von SchülerInnen (Zyklus 4.2. und Sekundarstufe), beispielsweise nach einem Aufenthalt in einer therapeutischen Einrichtung oder einem Krankenhaus.
Leitlinien zur spezialisierten Beschulung
Im Fall einer spezialisierten Beschulung ist die Schülerin/der Schüler sowohl am CDSE als auch an einer Regelschule (Herkunftsschule) oder einer von der CNI festgelegten Bildungseinrichtung eingeschrieben.
Die Beschulung orientiert sich an den Lehrplänen der Luxemburger Grund- und Sekundarschulen.
Dabei werden Fachinhalte, Lernziele, Lehrmittel und -methoden unter Berücksichtigung der ministeriellen Vorgaben an die jeweiligen Bildungsbedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen angepasst. Zu diesem Zweck wird für jede Schülerin und jeden Schüler ein individueller Förderplan erstellt (Plan éducatif individualisé, PEI).
Die Bezugsperson des Schülers/der Schülerin fördert die Zusammenarbeit mit der Herkunftsschule und unterstützt den sozialen Kontakt zu MitschülerInnen und Lehrkräften.
Parallel zur Betreuung eines Kindes oder einer/eines Jugendlichen in einer spezialisierten Einrichtung bereitet das CDSE Lehrende und MitschülerInnen auf dessen/deren Rückführung in die Regelschule vor.
Prozeduren / Aufnahmeverfahren
Damit eine spezialisierte Beschulung in einem CST oder einer anderen pädagogischen Einrichtung des CDSE erfolgen kann, muss mit dem Einverständnis der Eltern / Erziehungsberechtigten von der CI/CIS, einer akkreditierten Organisation, die im sozialen, familiären und therapeutischen Bereich tätig ist, durch eine/n Arzt/Ärztin oder die Eltern/Erziehungsberechtigten selbst ein Antrag an die CNI gestellt werden.
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Die CNI beauftragt das CDSE mit einer spezialisierten Diagnostik; -
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Nach Erhalt der Akte seitens der CNI führt das CDSE diese Diagnostik durch; -
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Das CDSE schlägt der CNI die zu ergreifenden Maßnahmen vor. Die Entscheidung über deren Umsetzung obliegt der CNI.
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ein schulischer Bericht
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einen Entwicklungsbericht
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ein psychologisches Gutachten
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eine chronologische Übersicht bereits getroffener Maßnahmen
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eine begründete Stellungnahme bezüglich der Einbeziehung des CDSE
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die schriftliche Zustimmung der Eltern / Erziehungsberechtigten.
Die CNI kann jedes andere Dokument anfordern, das sie für nützlich hält, um die Akte zu vervollständigen (z.B. einen medizinischen Bericht).
Eine Referenzperson des CDSE wird das Kind/den Jugendlichen und deren Familie während der gesamten Dauer der durch das CDSE geleisteten Unterstützung begleitet.