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Nationale Kommission für Inklusion (CNI)

Die „Nationale Kommission für Inklusion“ (CNI) setzt sich aus VertreterInnen des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend, des Gesundheits- und Familienministeriums zusammen. Weitere Mitglieder dieser Kommission sind VertreterInnen des Nationalen Kinderbüros (ONE), der verschiedenen Kompetenzzentren und des zuständigen Elternkomitees, die Direktorin oder der Direktor des jeweils verantwortlichen Kompetenzzentrums und das Personal der entsprechenden Diagnostikeinheit, einE PsychologIn, einE SozialarbeiterIn sowie einE PädiaterIn oder einE PädopsychiaterIn.

Alle Anträge zur Durchführung einer spezialisierten ambulanten Intervention oder Beschulung in einer spezialisierten pädagogischen Einrichtung sind an die CNI zu richten. Diese können gestellt werden von:

  • einer der jeweiligen Regionaldirektion unterstellten Inklusionskommission für Grundschulen (CI) oder einer Inklusionskommission für Sekundarschulen (CIS)
  • einer offiziellen Hilfseinrichtung für soziale, familiäre und therapeutische Belange
  • der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt des Kindes/Jugendlichen (mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten)

  • Eltern/Erziehungsberechtigten und volljährigen SchülerInnen

Die CNI prüft die Zulässigkeit des Antrags und bestimmt im Falle einer Bewilligung das für die Erstellung einer fachspezifischen Diagnose zuständige Kompetenzzentrum.

Nach Durchführung der Diagnose überprüft die CNI die Ordnungsmäßigkeit der Akte, legt Schritte für die praktische Umsetzung des Antrags fest und schlägt gegebenenfalls die zu ergreifenden Maßnahmen vor. Letztere dürfen nicht ohne die explizite Zustimmung der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des Schülers durchgeführt werden. Für mehr Infos kontaktieren Sie bitte die Kommission für Inklusion.